Medizinische Leistungen
Anlage zum Protokoll der Sitzung des Grundsatzausschusses vom 21.06.2006
Hinweise zur Abrechnung der Leistungskomplexe
Die nachfolgenden Leistungen sind in Komplexe gefasst und beschreiben verrichtungsbezogene-und nicht zeitabhängige-Tätigkeitenfür Pflegebedürftige in NRW. Dabei sind einem einzelnen Leistungskomplex die Leistungsart und verschiedene Leistungsinhalte zugeordnet. Die Leistungsart und die wesentlichen Inhalte werden durch Fettdruck hervorgehoben . Bei gleichzeitiger Erbringung von mehreren Leistungskomplexen sind soweit möglich die verbundenen Leistungskomplexe 18- 26 abzurechnen.
Die Leistungsinhalte im Bereich der Ernahrung, Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung werden in Form der aktivierenden Pflege erbracht. Soweit Angehörige und/oder andere Pflegepersonen Leistungen selbst vornehmen, wird vom Pflegedienst auf die notwendige prophylaktische pflegerische Maßnahme hingewiesen. Die entsprechend dem Leistungskatalog vereinbarten Leistungsinhalte richten sich immer nach dem individuellen Pflegebedarf, den Selbstpflegemöglichkeiten des Pflegebedürftigen sowie den Möglichkeiten und Fahigkeiten der beteiligten Pflegepersonen. Leistungsart und Leistungsinhalte werden von dem Pflegedienst als Unterstützung, als tei lweise oder vollständige Übernahme der Verrichtungen oder im Rahmen der Beaufsichtigung oder Anleitung des Pflegebedürftigen mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen erbracht. Mit den ausgewiesenen Vergütungen eines Leistungskomplexes sind alle vertraglichen Leistungen abgegolten. Der für die jeweilige Verrichtung erforderliche Vor- und Nachbereitungsaufwand ist Bestandteil der Verrichtung und nicht gesondert vergütungsfähig. Der jeweilige Leistungskomplex ist nur dann abrechnungsfähig, wenn neben der unter „Leistungsart“ beschriebenen Verrichtung die wesentlichen Leistungsinhalte vollständig erbracht werden.
ln Abhängigkeit vom individuellen Pflegebedarf ist ein Leistungskomplex dann abrechnungsfähig, wenn zu der jeweiligen Leistungsart mindestens die fettged ruckten Leistungsinhalte vollständig erbracht wurden. Alle Vergütungen gelten unabhängig von dem Wochentag und der Uhrzeit. Der Pflegedienst berechnet unabhängig vom Kostenträger für die erbrachten Leistungen die mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern ausgehandelten Entgelte ent-sprechend der gültigen Vergütungsvereinbarung gem. § 89 SGB XI. Neben den Vergütungssätzen für die im Leistungskomplexsystem aufgeführten Leistungen nach § 89 SGB XI kann der Pflegedienst mit dem Pflegebedürftigen nur solche anderen Leistungen vereinbaren, die nicht Bestandteil des SGB XI-Leistungskomplexkatalogs sind.
Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI
Leistungskomplex | Leistungsart | Leistungsinhalte | Punkte | Erläuterungen der Leistungskomplexe |
---|---|---|---|---|
1 | Ganzwaschung Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 2, 15a – 21, 23-29 |
1. VVaschen,Duschen,Baden 2. Mund-, Zahn- und Lippenpflege 3. Rasieren 4. Hautpflege 5. Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen) 6. Nagelpflege 7. An- und Auskleiden incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken 8. Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereiches |
410 | Ganzkörperwaschung soweit notwendig, mindestens Ober- und Unterkörper |
2 | Teilwaschung Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1, 15a – 21, 23-29 |
1. Teilwaschung (z.B. Intimbereich) 2. Mund-, Zahn- und Lippenpflege 3. Rasieren 4. Hautpflege 5. Haarpflege 6. Nagelpflege 7. An- und Auskleiden incl. An- und Ablegen von Körperersatzstocken 8. Vorbereiten I Aufräumen des Pflegebereiches |
220 | Teilkörperwaschung (Ober- oder Unterkörper) soweit notwendig oder mindestens Waschung des Intimbereiches |
3 | Ausscheidung Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16 – 21, 23 – 28 |
1.Utensilien bereitstellen, anreichen 2. zur Toilette führen 3. Unterstützung u. allgem. Hilfestellung (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum , Erbrochenes) 4. Uberwachung der Ausscheidung 5. Entsorgen, Reinigen des Gerätes und des Bettes 6. Katheterpflege (insb. Wechseln von Urinbeuteln) Stomaversorgung bei Anus praeter (Wechsel u. Entleerung des Stomabeutels) 7. Empfehlung zum Kontinenztraining / Inkontinenzversorgung 8. Nachbereiten des Pflegebedürftigen ggf. Intimpflege |
100 | |
4 | Selbständige Nahrungsaufnahme Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 5; 16-18; 20; 24 – 28 |
1. Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung (auch angelieferte Warmspeisen) 2. Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen 3. Entsorgen der benötigten Materialien 4. Säubern des Arbeitsbereiches 5. Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z.B. Diabetiker) ausreichende Flüssigkeitszufuhr incl. Beratung über Esshilfen |
100 | |
5 | Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 4, 15a – 18;20;24; 27, 28 |
1. Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung (auch angelieferte Warmspeisen) 2. Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen 3. Darreichung der Nahrung 4. Entsorgen der benötigten Materialien 5. Säubern des Arbeitsbereiches (spülen) 6. Versorgung des Pflegebedürftigen (Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme) 7. Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z.B. Diabetiker) ausreichende Flüssigkeitszufuhr incl. Beratung über Esshilfen |
250 | |
6 | Sondenernährung bei implantierter Magensonde (PEG) Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16, 17, 27, 28 |
1. Vorbereiten und Richten der Sondennahrung 2. Sachgerechtes Verabreichen der Sondennahrung 3. Nachbereitung |
100 | |
7 | Lagern/Betten Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16 -18; 20, 23-30 |
1. Richten des Bettes 2. Wechseln der Bettwäsche 3. Körper- und situationsgerechtes Lagern 4. Vermittlung von Lagerungstechniken ggf. Einsatz von Lagerungshilfen |
100 | Lagern umfasst alle Maßnahmen, die dem Pflegebedürftigen das körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen innerhalb/außerhalb des Bettes ermögIichen, Sekundärerkrankungen wie z .B. Kontrakturen oder Pneumonie vorbeugen und Selbständigkeit unterstützen. |
8 | Mobilisation (Mindesteinsatzdauer 15 Minuten; nur als selbständige Leistung abrechenbar) Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16-17; 27 -29 |
1. Aufrichten des Pflegebedürftigen im Bet 2. An- I Auskleiden incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken 3. Aufstehen I Zubettgehen 4. Sitz-, Geh- und Stehübungen (ggf. unter Verwendung von Hilfsmitteln) bei Bettlägerigen passives, assistiertes oder aktives, funktionsgerechtes Bewegen 5. Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung 6. Hilfe beim Treppensteigen |
180 | Anfang und Ende der Mobilisation sind zu dokumentieren, keine Transferleistung |
9 | Behördengänge und Arztbesuche Ist in einem Einsatz nicht abrechnunasfähia mit LK 15a -17 |
1. Begleiten des Pflegebedürftigen, wenn persönliches Erscheinen bei Behörden oder Arzten unumgänglich ist | 360 | |
10 | Beheizen des Wohnbereiches Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 16- 17 |
1. Besorgen, entsorgen von Heizmaterial im Wohnungsumfeld 2. Inbetriebnahme des Heizofens (nicht Fernwärme, Gas-Zentralheizung) 3. Leistungskomplex gilt nur für den Wohnbereich des Pflegebedürftigen |
60 | Leistungsinhalt 1 und / oder 2 sind zu erbringen |
11 | Einkaufen (Abrufempfehlung bis zu 2 x je Woche) Ist ln einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15a- 17 |
1. Zusammenstellen des Einkaufszettels für Gegenstände des tägl. Bedarfs 2. Einkaufen (incl. Arzneimittelbeschaffung) und notwendige Besorgung;( z.B. Bank- und Behördengänge) 3. Unterbringung und Versorgung der eingekauften Lebensmittel 4. Anleitung und Beachtung von Genieß- und Haltbarkeit von Lebensmittel 5. Ggf. Wäsche zur Reinigung bringen und abholen |
150 | Einkaufen (auch in mehreren Geschäften) |
12 | Zubereiten von warmen Speisen Ist in einem Einsatz nicht abrechrungsfähig mit LK 16, 17, 27, 28 |
1. Anleitung zum Umgang mit Lebensmitteln und Vorbereitung der Lebensmittel 2. Zubereiten von warmen Speisen 3. Säubern des Arbeitsbereiches (z.B. Spülen) 4. Entsorgen des verbrauchten Materials |
150 | |
13 | Reinigen der Wohnung (Abrufempfehlung alle 14 Tage) |
1. Reinigen des allgemeinüblichen Lebensbereiches (z.B. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche) 2. Trennung und entsorgen des Abfalls 3. Keine Grundreinigung |
540 | |
14 | Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung (Abrufempfehlung 1 x wöchentlich) |
1. Waschen und trocknen 2. Bügeln 3. Ausbessern 4. Sortieren und einräumen 5. Schuhpflege |
360 | |
15 | Hausbesuchs-Pauschale (bis zu 2 x je Tag abrechenbar)ine 3. Abrechnung ist nur in Verbindung mit LK 29 oder LK 30 möglich. Es besteht insgesamt eine Begrenzung auf max. 3 Hausbesuchspauschalen im Rahmen der Leistungserbringung nach diesem Vertrag pro Tag |
1. Anfahrt 2. Dokumentation |
Darüber hinaus sind keine weiteren Hausbesuchspauschalen – auch nicht privat – abrechenbar. | |
15a | Erhöhte Hausbesuchspauschale (bis 1xje Tag; daneben ist Pos. 15 tylax. 1xje Tag abrechenbar)ine 2. Abrechnung ist nur bei solitärer Erbringung von LK 27, 28, 29 oder 30 möglich. Es besteht insgesamt eine Begrenzung auf tylax. 2 erhöhte Hausbesuchspauschalen im Rahmen der eistungserbringung nach diesem t-Jertrag pro Tag; daneben ist Pos. 15 max 1 x je Tag abrechenbar |
1. Anfahrt 2. Dokumentation Bei Abruf von ausschließlich einem der Leistungskomplexe 03, 04, 06 bis 08, 10, 12, 27, 28, 29 oder 30 je Einsatz |
Darüber hinaus sind keine weiteren Hausbesuchspauschalen – auch nicht privat – abrechenbar. | |
16 | Erstgespräch (vor Aufnahme der Pflege) | 1. Feststellung der Pflegeprobleme 2. Feststellung der Ressourcen des Pflegebedürftigen 3. Planung der Pflegeeinsätze 4. Gespräche mit Angehörigen/Arzt 5. Informationen über weitere Hilfen 6. incl. Hausbesuchspauschale |
500 | |
17 | Beratungsbesuch nach§ 37.3 SGB XI nach Stufe 1 | 1. Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen 2. Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen 3. Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln 4. Hinweise auf Pflegekursen 5. Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung 6. incl. Hausbesuchspauschale |
Stufe 1 16,00 € |
Leistungsinhalt 1-5 sind verpflichtend; aus fachlicher Sicht wird der Einsatz von Pflegefachkräften befürwortet |
17a | Beratungsbesuch nach§ 37.3 SGB XI nach Stufe 2 | 1. Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen 2. Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen 3. Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln 4. Hinweise auf Pflegekursen 5. Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung 6. incl. Hausbesuchspauschale |
Stufe 2 16,00 € |
Leistungsinhalt 1-5 sind verpflichtend; aus fachlicher Sicht wird der Einsatz von Pflegefachkräften befürwortet |
17b | Beratungsbesuch nach§ 37.3 SGB XI nach Stufe 3 | 1. Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen 2. Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen 3. Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln 4. Hinweise auf Pflegekursen 5. Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung 6. incl. Hausbesuchspauschale |
Stufe 3 26,00 € |
Leistungsinhalt 1-5 sind verpflichtend; aus fachlicher Sicht wird der Einsatz von Pflegefachkräften befürwortet |
Verbundene Leistungskomplexe | ||||
18 | Große Grundpflege mit Lagern/Betten und selbständiger Nahrungsaufnahme | Leistungskomplexe: 01 Ganzwaschung(VVaschen,Duschen,Baden) 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 04 Selbständige Nahrungsaufnahme 07 lagern/Betten |
610 | |
19 | Große Grundpflege | Leistungskomplexe: 01 Ganzwaschung(VVaschen,Duschen,Baden) 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) |
450 | |
20 | Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten und selbständiger Nahrungsaufnahme | Leistungskomplexe: 02 Teilwaschung 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 04 Selbständige Nahrungsaufnahme 07 lagern/Betten |
450 | |
21 | Kleine Grundpflege | Leistungskomplexe: 02 Teilwaschung 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) |
290 | |
22 | Große hauswirtschaftliehe Versorgung | Leistungskomplexe: 13 Reinigen der VVohnung 14 VVaschen und Pflegen der VVäsche und Kleidung |
760 | |
23 | Große Grundpflege mit Lagern/Betten | Leistungskomplexe: 01 Ganzwaschung(VVaschen,Duschen,Baden) 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 07 lagern/Betten |
520 | |
24 | Große Grundpflege mit Lagern/Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | Leistungskomplexe: 01 Ganzwaschung(VVaschen,Duschen,Baden) 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 05 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 07 lagern/Betten |
740 | |
25 | Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten | Leistungskomplexe: 02 Teilwaschung 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 07 lagern/Betten |
350 | |
26 | Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | Leistungskomplexe: 02 Teilwaschung 03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes) 05 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 07 lagern/Betten |
580 | |
27 | Kleine pflegerische Hilfestellung 1 (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1-15, 16-30) |
1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes oder anderen Sitz- und Liegegelegenheiten 2. Reinigen von Gesicht und/oder Händen 3. Richten des Bettes |
100 | |
28 | Kleine pflegerische Hilfestellung 2 (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1-15, 16-30) |
1. An- und/oder Auskleiden ( incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken) 2. Reinigen von Gesicht und/oder Händen 3. Richten des Bettes |
100 | Kleiderwechsel in Zusammenhang mit Bettruhe |
29 | Kleine pflegerische Hilfestellung 3 (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1, 2, 7, 8, 13,14 16-28) |
Leistungskomplexe: 27 Kleine pflegerische Hilfestellung 1 28 Kleine pflegerische Hilfestellung 2 |
170 | Kleiderwechsel in Zusammenhang mit Bettruhe |
30 | Kleine pflegerische Hilfestellung 4 (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit 7, 13, 14, 16 -18, 20, 22 23 – 28) |
1. VVechseln der Bettwäsche 2. Richten des Bettes |
80 | Kompletter Wechsel der Bettwäsche |
alle angaben ohne gewähr änderungen vorbehalten |