Das Neue Begutachtungsassessment (NBA)

Der Begriff des Neuen Begutachtungsassessment (NBA) hört sich erst einmal überwältltigend an. Doch dahinter steckt nichts anderes als ein neues System der Begutachtung. Es wird weiterhin bewertet, inwiefern die Pflegebedürftigen in der Lage sind, ihren Alltag selbst zu gestalten. Generell soll die Selbstständigkeit das neue Kriterium bei der Einstufung in die Pflegegrade sein, und zwar nicht mehr nur auf körperlicher Ebene, sondern auch in Bezug auf die geistige Verfassung.

Was neu ist: Auf die bisherige Zeitmessung wird verzichtet, stattdessen treten neue Messmethoden an diese Stelle. Die minutengenaue Messung wird im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) nun gar keine Rolle mehr spielen, sondern die Pflegebedürftigen werden ganzheitlich im Bezug auf ihre Selbstständigkeit bewertet. Dies geschieht mit Hilfe einer Punktevergabe. Auf einer Skala von 0 bis 100 wird dann eine Einteilung in eine der fünf Pflegegrade vorgenommen. Dies gilt natürlich nur für die neuen Fälle von Pflegebedürftigen.

Aus Pflegestufen werden Pflegegrade

Begriff der Pflegestufe ändert sich: ab 2017 heißen die Pflegestufen Pflegegrade. Die Abstufungen werden neu vorgenommen, um den Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gerecht zu werden. Die Umstellung erfolgt in das neue Modell erfolgt über eine formale Übertragung der jetzigen Pflegestufen.

Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz bekommen ab 2017 voraussichtlich den jeweils höheren Pflegegrad zugesprochen. Hier sehen Sie, wie die derzeitigen Pflegestufen ab 2017 in Pflegegrade umgewandelt werden:

Pflegestufe 0 = Pflegegrad 1
Pflegestufe 1 = Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz = Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 = Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz = Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 = Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz = Pflegegrad 5
Härtefall = Pflegegrad 5