Das Neue Begutachtungsassessment (NBA)

Der Begriff des Neuen Begutachtungsassessment (NBA) hört sich erst einmal überwältltigend an. Doch dahinter steckt nichts anderes als ein neues System der Begutachtung. Es wird weiterhin bewertet, inwiefern die Pflegebedürftigen in der Lage sind, ihren Alltag selbst zu gestalten. Generell soll die Selbstständigkeit das neue Kriterium bei der Einstufung in die Pflegegrade sein, und zwar nicht mehr nur auf körperlicher Ebene, sondern auch in Bezug auf die geistige Verfassung.

Was neu ist: Auf die bisherige Zeitmessung wird verzichtet, stattdessen treten neue Messmethoden an diese Stelle. Die minutengenaue Messung wird im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) nun gar keine Rolle mehr spielen, sondern die Pflegebedürftigen werden ganzheitlich im Bezug auf ihre Selbstständigkeit bewertet. Dies geschieht mit Hilfe einer Punktevergabe. Auf einer Skala von 0 bis 100 wird dann eine Einteilung in eine der fünf Pflegegrade vorgenommen. Dies gilt natürlich nur für die neuen Fälle von Pflegebedürftigen.


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